Zertifizierung zum Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie der Konsensuskonferenz bei der DGZI
Zahnärzte mit ausreichend implantologischer Erfahrungen sind berechtigt, den „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie“ zu erwerben, für welchen ein Curriculum Implantologie einer wissenschaftlichen Fachgesellschaft oder Kammer die Voraussetzung bildet.
Sie können den Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie der Konsensuskonferenz (KK) direkt bei der DGZI beantragen. Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie der Konsensuskonferenz ist auf dem Praxisschild und sonstigen Informationsmedien (Briefbogen, Homepage) wiedergabefähig. Um diese Zertifizierung können sich Zahnärzte und MKG Chirurgen bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens drei Jahre implantologische Tätigkeit.
- Abgeschlossenes Curriculum Implantologie einer wiss. Fachgesellschaft.
- Setzen und/oder Versorgen von mindestens 200 Implantaten oder von mindestens 70
Versorgungsfällen je Kiefer, bei denen alle Indikationsklassen vertreten sein müssen. Nachweis
erfolgt durch Eidesstattliche Versicherung, Übersendung von 10 OPG. - Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie ist ab Datum der Ausstellung 5 Jahre
befristet. Zur Verlängerung der Berechtigung ist ein erneuter Nachweis implantologischer
Tätigkeit (mindestens 200 gesetzte Implantate oder 70 Patientenfälle, sowie 100
Fortbildungsstunden) zu erbringen. Wer z.B. im Jahr 2016 zertifiziert wurde, hat die
Möglichkeit bis Ende des Jahres 2020 diese Fortbildungspunkte zu erwerben bzw.
nachzuweisen, und damit die Verlängerung zu erlangen. - Der Tätigkeitsschwerpunkt ist schriftlich bei der DGZI zu beantragen. Es wird eine
Verwaltungsgebühr in Höhe von 250,00 € erhoben.
- Der Antrag zur Verlängerung steht Ihnen hier zum Download bereit!